Home > Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der UB-IV Consult GmbH, Stand: 12.10.2011
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten zwischen der UB-IV Consult GmbH – Unternehmensberatung und
Immobilienverwaltung, Bad Nauheim – nachstehend UB-IV genannt – und ihren
Auftraggebern für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und
Restrukturierungsarbeiten sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht anders vereinbart.
§ 2 Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung, die nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der UB-IV im Rahmen des
vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der dienstleistenden Mitarbeiter
bleibt bei der UB-IV vorbehalten. UB-IV darf sich auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer
bedienen.
 
§ 3 Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen
werden in den Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. UB-IV wird nur auf der Basis
eines von UB-IV schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig,
in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen oder
Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen
bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
 
§ 4 Verschwiegenheitspflicht
UB-IV ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
Auftraggebers vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und auf Wunsch von
Ihren Angestellten, freien Mitarbeitern oder Subunternehmern eine entsprechende
Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.
 
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der UB-IV zu unterstützen.
Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im
Bereich
seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages
erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber:
-
Arbeitsräume für Mitarbeiter der UB-IV einschließlich aller erforderlichen Arbeits
mittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt.
-
eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern der UB-IV während der
vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt,
Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als
Zwischenentscheidung notwendig sind.
-
den Mitarbeitern der UB-IV wird jederzeit Zugang zu den für Ihre Tätigkeit
notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen
erforderlichen Unterlagen versorgt.
2.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von UB-IV
gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen,
Berechnungen, Gutachten und sonstige Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke
verwendet werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte an den genannten Gegen-
ständen verbleiben bei UB-IV.
§ 6 Gewährleistungsansprüche
UB-IV leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, längstens zwei Jahre, Gewähr
dafür, dass die Werk- oder Dienstleistungen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Werk- oder
Dienstleistung ausgeschlossen.
§ 7 Haftung und Schadenersatz
UB-IV schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine
vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
berührt sind. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber
beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadenersatzanspruch
beschränkt auf den Gesamtbetrag der vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch EURO
20.000,00. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist
ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gem. diesen Absatz gilt auch für
Pflichtverletzungen der Erfüllungshilfen von UB-IV.
§ 8 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebs-
störungen berechtigen UB-IV, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der
Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 9 Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw.
verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 5 Abs. 1 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so
kann UB-IV für infolgedessen nicht geleistete Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen.
Unberührt bleiben die Ansprüche der UB-IV auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich
mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers
dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der UB-IV wie folgt: Für die bis zum
Vertragsende geleisteten Dienste der UB-IV ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge
der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit,
als der UB-IV dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der
damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder vorsätzlich zu erzielen unterlassen
hat.
§ 11 Treuepflichten
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen
ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder
ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind,
vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 12 Honorare, Nebenkosten, Rechnungsstellung
1.
Das Entgelt für die Dienste der UB-IV bzw. Ihrer Mitarbeiter ist nach den von der UB-
IV und ihren Mitarbeitern für Ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeit einschließlich Reise-
zeiten zu berechnen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt
wird.
2.
Die Höhe der Honorarsätze basiert auf dem bei Auftragserstellung gültigen Honorar-
verzeichnis von UB-IV, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
3.
UB-IV ist berechtigt, monatliche oder wöchentliche Teilrechnungen zu stellen.
4.
Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z. B. Reisekosten, Spesen,
Nebenkosten) verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
§ 13 Fälligkeiten, Sicherungswerte
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug
des Auftraggebers ist UB-IV gem. § 284, 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
Dies gilt unbeachtet der Geltendmachung weiteren Schadens. UB-IV hat an vom Auftraggeber
übergebenen Unterlagen und an sonstigen Unterlagen, die bei der Durchführung des
Auftrages entstehenden, ein Zurückbehaltungsrecht. Die Aufrechnung von Gegenforderungen
des Auftraggebers mit Forderungen von UB-IV ist möglich, wenn die Gegenforderung
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers
wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen sind ausgeschlossen.
§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertrag
ist Friedberg, Hessen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
anzuwenden.
§ 15 Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieser Bestimmung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder
werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort. Die Parteien verpflichten sich, die
unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.
§ 16 Schriftformklausel
Ergänzungen und/oder Änderungen auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
 
© UB-IV Consult GmbH 2011